Seelotsen
Die freiberuflichen Seelotsen der Lotsenbrüderschaften beraten alle lotspflichtigen Schiffe auf den deutschen Revieren. Sie sorgen an allen Tagen des Jahres für die Sicherheit auf den Bundeswasserstraßen und in den Häfen. Damit tragen sie zum Schutz der Umwelt an den sensiblen Küsten bei.
Der § 1 des Seelotsgesetzes definiert den Beruf des Seelotsen so:
„Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung.“
Auch die Vorgabe, wie man diesen Beruf erlangt, ist gesetzlich festgelegt:
„Wer den Beruf eines Seelotsen ausüben will, bedarf einer Bestallung.“
Durch diese Anlehnung an das Beamtenrecht wird die Stellung des Berufes im Kontext der Aufgaben für den Bund deutlich. Der Beruf des Seelotsen ist derzeit noch ein Sekundärberuf, das bedeutet: Man muss zunächst im Primärberuf ein Reifeziel erreichen, bevor man den Seelotsberuf ergreifen kann. Das primäre Berufsziel ist in diesem Fall das Kapitänspatent ohne Einschränkungen mit entsprechender Fahrzeit in der Seeschifffahrt.
Nach dieser Erfahrungszeit mit dem Kapitänspatent und der Erfüllung weiterer Eignungsvoraussetzungen kann man sich zum Seelotsanwärter bewerben. Die Bewerbung geht zur GDWS, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, die diese prüft und an die vom Bewerber gewünschte Lotsenbrüderschaft weiterleitet.
Nach der Zulassung folgt eine 8-monatige Ausbildung durch die künftige Lotsenbrüderschaft mit anschließender staatlicher Prüfung vor der GDWS. Danach erfolgt die Bestallung zum Seelotsen für das jeweilige Revier. Mit der Bestallung und somit der Mitgliedschaft in einer Lotsenbrüderschaft beginnt auch die Zeit der freiberuflichen, nicht gewerblichen Tätigkeit als Seelotse.
Das neue Mitglied der Brüderschaft berät zunächst kleinere Fahrzeuge. Im Verlauf seiner Tätigkeit und zunehmender Erfahrung darf er immer größere Schiffe lotsen. Nach mehreren Jahren wird die Schiffsgrößenbeschränkung aufgehoben und es dürfen Schiffe jeder Größe gefahren werden.
Die Rolle des Lotsen
Der Lotse ermöglicht eine jederzeit sichere Fahrt durch die flachen, engen und verkehrsreichen Gewässer.
Während der Kapitän genaue Kenntnis über Mannschaft, Schiff und Ladung hat, bringt der Lotse das nötige Spezialwissen über das Revier ein, das gerade befahren wird. Beide zusammen bilden mit ihren unterschiedlichen Verantwortlichkeiten eine Kompetenz, die alle relevanten Aspekte abdeckt: Verkehrsordnung, Sicherheit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Regelkonformität.
Der freiberufliche und eigenständige Lotse hat gegenüber jeder Schiffsführung eine gesetzliche Beratungspflicht und -verantwortung. Ebenso gewährleistet er die Sicherheits- und Umweltinteressen des Staates.
Lotsen sind nicht für Reedereien oder bestimmte Schiffstypen zuständig. Die Zuteilung der Schiffe erfolgt nach der Dienstfolge (Bört). Eine gewinnorientierte Auswahl besonders lukrativer Schiffe durch den einzelnen Seelotsen ist dadurch ausgeschlossen. Auf der anderen Seite kann sich keine Schiffsführung einen speziellen Seelotsen bestellen.
Sein Handeln unterliegt ausschließlich den Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen. Im Gegensatz zu den abhängig beschäftigten Besatzungsmitgliedern ist der Lotse frei von den Weisungen des Schiffseigners/Kapitäns.