Historie: Unabhängige Beratung ist Trumpf!
Am Anfang des deutschen Seelotswesens standen orts- und revierkundige Seeleute. Sie übernahmen auf der Elbe erste Lotsdienste. Vor allem Helgoländer Fischer taten sich hierbei hervor. Aufgrund einer mangelhaften Organisation, zahlreicher Havarien und Schiffsverluste sah sich die Hamburger Admiralität jedoch Mitte des 17. Jahrhunderts zur Neuordnung des Seelotswesens veranlasst. Das Ergebnis war die erste deutsche „Pilotage-Ordnung“ von 1656, die vor allem die Verfügbarkeit und berufliche Qualifikation der Lotsen in den Mittelpunkt stellte. Detailliertere Lotsordnungen sollten im Laufe der Zeit folgen. Mit der Einführung der Hamburger „Admiralitätslotsen“ sowie der „Voll“- und „Patentlotsen“ wurden andere Seeleute schließlich vom Lotsdienst ausgeschlossen. In der Folgezeit kam es zu einem erheblichen Wildwuchs im deutschen Seelotswesen. Es entstanden diverse „Lotsengesellschaften“ und „Lotsenbrüderschaften“ mit eigenen Qualifikationsprofilen und unterschiedlichen „Lotstaxen“ bzw. „Lotsgeldern“
Der Wildwuchs der Lotsgesellschaften war weder der Sicherheit des Schiffsverkehrs noch der sozialen Absicherung und Qualifikation der Lotsen zuträglich. Die hieraus resultierenden Missstände
wurden bald erkannt. Es dauerte jedoch noch annähernd 200 Jahre bis eine sichere Lotsenorganisation ins Leben gerufen wurde. Diese Neuordnung datiert auf das Jahr 1874, als die Lotsen mehrerer
Brüderschaften einen losen Zusammenschluss als „Vereinigte Elb-Patent-Lotsen“ gründeten.
Nachdem sich die Vereinigung jahrzehntelang erfolglos um die Beseitigung der Missstände bemüht hatte, wurde schließlich im Jahre 1900 der Verein „Cuxhavener Lotsenschaft“ gegründet. In
deren Auftrag legte der Justitiar Dr. Brinkmann eine umfassende Denkschrift vor. Dann wurden
die Forderungen und Beschwerden der Cuxhavener Lotsenschaft beschrieben. Der Erste Weltkrieg
verhinderte jedoch, dass die Umsetzung der Anregungen in Angriff genommen werden konnte.
Die zahlreichen Missstände des Seelotswesens wurden letztlich erst durch das Deutsche Seelotsgesetz von 1954 beseitigt. Dieses wurde später überarbeitet und in verbesserter Form neu gefasst durch das Deutsche Seelotsgesetz vom 13. September 1984. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes nimmt die deutsche Lotsenschaft mit Blick auf die Verkehrssicherheit und Verlässlichkeit des Lotswesens weltweit eine Spitzenposition ein.
Dies ist nicht zuletzt durch die Unfallstatistik der IMPA belegt. Das deutsche Lotswesen unterliegt
keinem Wettbewerb und erbringt eine eigenverantwortliche, fachlich unabhängige Beratungsleistung
im Interesse der Schifffahrt und der Gesellschaft. Die Qualität des deutschen Lotswesens ist eine
Verbundleistung der See- und Hafenlotsen sowie der deutschen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Die Brüderschaften der See- und Hafenlotsen und die ihnen übergeordnete Bundeslotsenkammer
sorgen für die Qualifikation, Ausbildung und Fortbildung ihrer Lotsen.