Haftungsfrage: Besserer Schutz der Lotsen ist gefragt!
Die Ausübung des Lotsberufes in der See- und Binnenschifffahrt birgt Unfallrisiken, die sich in keinem anderen Beruf finden lassen. Dies geht weit über alles hinaus, was zivilrechtlich unter den Begriff der »gefahrgeneigten Tätigkeit« fallen könnte. See- und Binnenschiffe sind – in Abhängigkeit von der Enge der Manövrierräume – in ihrer Lenk- und Beherrschbarkeit hochkomplizierte Fahrzeuge. Ihr sicheres Manövrieren hängt entscheidend von sekundengenauen Einzelentscheidungen des Lotsen ab, die allein auf seiner persönlichen Ausbildung und Erfahrung gründen.
Der Lotse kann hierbei auf rechnergestützte Hilfsmittel zurückgreifen, welche die Position und Bewegungsparameter des Schiffes im Augenblick seiner Entscheidung wiedergeben. Keinerlei Rechner unterstützt ihn jedoch bei der Entscheidung, die das Schiff zu den Zielkonfigurationen führt. Jede in einer solchen Situation eintretende Fehleinschätzung (error in judgment) kann zu Havarien mit weitreichenden Folgen führen. Stellt sich in der »alles wissenden« Ex-post-Betrachtung heraus, dass die Entscheidung des Lotsen fehlerhaft war, stellt sich zugleich die Frage nach seiner zivilrechtlichen Haftung.