Organe2023-06-29T12:08:33+02:00

Organe und Aufgaben

Die Organe der Bundeslotsenkammer sind

  1. Der Vorsitzende (Foto rechts: Herr Dalege)
  2. Die Mitgliederversammlung

Für bestimmte Aufgabengebiete werden Beauftragte bestellt

  1. Der Schriftführer
  2. Der Schlichtungsausschuss
  3. Sonderausschüsse

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus der Reihe der Seelotsen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss der Wahl zustimmen und die Zustimmung nur „aus wichtigem Grund“ verweigern.

In der Mitgliederversammlung der Bundeslotsenkammer sind alle Brüderschaften durch ihre Vorstände, die „Älterleute“, vertreten. Zurzeit sind dies fünfzehn Personen.

Aufgaben des Vorsitzenden und der Mitgliederversammlung: Organe und Aufgaben

Aufgaben

Die Aufgaben der Bundeslotsenkammer ergeben sich aus dem Seelotsgesetz (SeeLG): Download Seelotsgesetzt (PDF)

Sie hat die gemeinsamen Angelegenheiten aller Reviere und des gesamten Seelotswesens der Reviere zu vertreten. Sie ist zuständig für die:

  • Vertretung der Gesamtheit der Lotsenbrüderschaften gegenüber Behörden und Organisationen
  • Vermittlung bei Differenzen zwischen Lotsenbrüderschaften oder Mitgliedern verschiedener Lotsenbrüderschaften
  • Auffassungs- und Interessenermittlung der Lotsenbrüderschaften
  • Ermittlung des bundesweit einheitlichen Lotstarifes und Formulierung gegenüber dem Tarifgeber, nämlich dem BMVI
  • Erbringung von Gutachten für Behörden und Gerichte in Angelegenheiten des Seelotswesens
  • und das Versetzwesen, also für die Fahrzeuge und die zugehörige Infrastruktur, die die Lotsen auf die Schiffe bringen> Lotsbetriebsverein e.V. (LBV)

Weitere Informationen finden Sie in der Infothek.